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Heimische Karnivoren in Deutschland: Arten und Schutz

In Deutschland gelten laut der BfN-Datenbank FloraWeb drei Sonnentau-, zwei Fettkraut- und sechs Wasserschlauch-Arten als einheimisch; die meisten wachsen in Mooren oder Moorgewässern. Die Rote Liste 2018 führt alle mindestens in der Vorwarnliste. Sonnentau, beide Fettkräuter und zwei Wasserschlauch-Arten stehen in der Bundesartenschutzverordnung. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet grundsätzlich, wild lebende Pflanzen dieser besonders geschützten Arten zu entnehmen; Ausnahmen gibt es nur in gesetzlich geregelten Fällen, etwa durch die Behörde im Einzelfall.

AUF EINEN BLICK

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FloraWeb (BfN) führt als einheimisch: Rundblättriger, Mittlerer und Langblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia, D. intermedia, D. anglica); Gewöhnliches bzw. Echtes und Alpen-Fettkraut (Pinguicula vulgaris, P. alpina); sechs Wasserschlauch-Arten (Utricularia intermedia, ochroleuca, bremii, minor, australis und vulgaris)S1–S11.

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Die meisten Steckbriefe nennen Moore, Moorschlenken oder Torfstiche als Standort; einige Arten, etwa der Gewöhnliche Wasserschlauch, wachsen auch in anderen Gewässern. Im Hochmoor kommt das Wasser allein aus Niederschlägen, der Boden ist dort nährstoffarm und sauerS11, S13, S14.

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Rote Liste 2018 laut FloraWeb: Kategorie 3 (gefährdet) für D. rotundifolia, D. intermedia, beide Fettkräuter, U. minor und U. vulgaris; Kategorie 2 für D. anglica, U. intermedia und U. bremii; Kategorie 1 für U. ochroleuca; V für U. australisS1–S11.

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Rote Liste und gesetzlicher Schutz sind getrennte Angaben: U. intermedia steht in Kategorie 2, gilt aber laut FloraWeb als nicht besonders geschütztS6. Das heißt nicht, dass man sie ohne Weiteres mitnehmen darfS20.

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BArtSchV Anlage 1: Drosera (alle heimischen Arten), Pinguicula alpina und P. vulgaris sowie U. ochroleuca besonders geschützt, jeweils mit Fußnote 8 „Nur wild lebende Populationen“; U. bremii besonders und streng geschütztS17, S22. § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG verbietet, wild lebende Pflanzen dieser besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen oder ihre Standorte zu beschädigen; das Gesetz kennt Ausnahmen, im Einzelfall durch die zuständige Behörde (§ 45 Abs. 7)S19, S21.

Welche Karnivoren wachsen in Deutschland wild?

Fleischfressende Pflanzen gibt es nicht nur in den Tropen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) führt in seiner Datenbank FloraWeb mehrere Arten mit dem Status „einheimisch“:

  • Sonnentau (Drosera): Rundblättriger (D. rotundifolia), Mittlerer (D. intermedia) und Langblättriger Sonnentau (D. anglica)S1, S2, S3
  • Fettkraut (Pinguicula): Gewöhnliches bzw. Echtes Fettkraut (P. vulgaris) und Alpen-Fettkraut (P. alpina)S4, S5
  • Wasserschlauch (Utricularia): U. intermedia, U. ochroleuca, U. bremii, U. minor, U. australis und U. vulgarisS6, S7, S8, S9, S10, S11

Eine vollständige Artenliste ist das nicht; die FloraWeb-Gattungsseite zu Drosera führt zum Beispiel zusätzlich Hybriden aufS12. Dieselbe Gattungsseite nennt für Drosera als Ganzes „BNatSchG: nicht besonders geschützt“, die Seiten der einzelnen Sonnentau-Arten dagegen „besonders geschützt“S1, S2, S3, S12. Dieser Widerspruch innerhalb von FloraWeb bleibt hier offen; für den Schutz nennen wir unten den Verordnungstext. Er sagt dir, wo die Arten stehen, wie gefährdet sie sind und was „geschützt“ rechtlich heißt.

Sonnentau mit tautropfenbesetzten roten Blättern und Blütenknospen auf einem Bult aus Torfmoos im Moor

Wo sie wachsen: Moor, Hochmoor, Schlenke

Die meisten Standortangaben führen in Moore, Moorschlenken oder Torfstiche; einige Arten, etwa der Gewöhnliche Wasserschlauch, wachsen laut FloraWeb auch in Altwassern, Seen, Flüssen und GräbenS11. Nach dem BfN sind Moore Ökosysteme mit dauerhaft wassergesättigtem Boden. Abgestorbenes Pflanzenmaterial wird dort nicht oder nur unvollständig abgebaut, es entsteht TorfS13. Das BfN unterscheidet drei Typen nach der Herkunft des Wassers:

  • Hochmoor: Wasser allein aus Niederschlägen. Hochmoore sind in der Regel nährstoffarm (oligotroph) und vergleichsweise bodensauer, mit pH 3 bis 4,8S13, S14.
  • Niedermoor: gespeist von Grund- und Oberflächenwasser, deutlich nährstoff- und basenreicher, also weniger sauer. Quellmoore gehören zu den NiedermoorenS14.
  • Zwischenmoor: ein Stadium dazwischen, oben vom Regen, unten noch vom Grundwasser beeinflusstS13, S14.

In Hochmooren leben Torfmoose (Sphagnum), die laut BfN mehr als das 30-fache ihrer Trockenmasse an Wasser speichern können. Als Bulte bezeichnet Wikipedia erhöhte Kuppen aus Torf und Torfmoosen, als Schlenken nasse, teils wassergefüllte Vertiefungen dazwischenS15.

Moore sind selbst bedroht: Intakte, Torf bildende Hochmoore sind nach dem BfN (mit Verweis auf Joosten 2012) in Deutschland auf 1 % ihrer früheren Ausdehnung zurückgedrängt wordenS13.

Ein künstliches Moorbeet im Garten beschreibt unser Beitrag Moorbeet für Karnivoren anlegen: Tiefe, Folie, Substrat. Er stützt sich auf Anleitungen aus Nordamerika, die vor allem Sarracenia betreffen, nicht auf die hier genannten heimischen Arten.

Sonnentau: drei Arten, drei Blattformen

Die Angaben stammen aus den FloraWeb-Steckbriefen; die Rote Liste ist die von 2018 (Metzing et al.). Kategorie 3 heißt dort „gefährdet“, Kategorie 2 „stark gefährdet“. Die Blattspreite ist der flache Teil des Blatts; „kalkmeidend“ heißt, dass die Pflanze kalkreichen Boden meidet.

  • Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia): Standort laut FloraWeb Bulte von Hoch- und Zwischenmooren, Feuchtheiden, periodisch feuchte bis nasse Torf- und Sandböden; kalkmeidend. Blattspreite rundlich, nicht länger als breit; Blüte Juli bis August. Rote Liste: 3, langfristig starker RückgangS1.
  • Mittlerer Sonnentau (D. intermedia): Hochmoorschlenken, Zwischenmoore, nackte, zeitweise überschwemmte Torfschlamm- und Sandböden, kalkmeidend. Blattspreite 2- bis 4-mal so lang wie breit. Rote Liste: 3S2.
  • Langblättriger Sonnentau (D. anglica): Hochmoorschlenken, Zwischenmoore und Moorseeränder. Blattspreite 4- bis 8-mal so lang wie breit. Rote Liste: 2, aktuell „selten“S3. Das BfN führt ihn unter dem Synonym Drosera longifolia als „stark gefährdet“S14.

Mehr zur Winterruhe kalt-temperater Sonnentau-Arten in der Kultur (die Quellen stammen überwiegend aus Nordamerika): Sonnentau im Winter: Winterknospe und Ruhephase.

Hochmoorlandschaft mit moosbewachsenen Bulten, wassergefüllten Schlenken, Wollgras und niedrigen Kiefern

Fettkraut: zwei Arten

„Basenhold“ und „kalkhold“ heißen: bevorzugt basen- bzw. kalkreichen Boden.

  • Gewöhnliches Fettkraut (Pinguicula vulgaris): Nieder- und Quellmoore, sickerfeuchte bis nasse Weg- und Grabenränder, basenhold. Fünf bis acht dickliche, drüsig klebrige Blätter in einer Rosette, Blüten blauviolett mit weißem Fleck im Schlund, Blüte Mai bis Juni. Rote Liste: 3, mit dem Kommentar „Außerhalb der Alpen stark zurückgegangen“S4.
  • Alpen-Fettkraut (P. alpina): subalpine bis alpine Quellmoore, frische bis sickerfeuchte Steinrasen, kalkhold. Blüten weiß mit gelben Flecken im Schlund. Rote Liste: 3, aktuell „selten“S5.

Zur Winterruhe beider Arten: Fettkraut im Winter: Winterknospe und Gemmen verstehen.

Wasserschlauch: sechs Arten, dazu die Wasserfalle mit widersprüchlicher Einstufung

Die Wasserschläuche wachsen in Gewässern. FloraWeb nennt:

  • U. vulgaris: stehende oder langsam fließende Gewässer wie Altwasser, Seen, Flüsse und Gräben, Unsere Einordnung: keine Moorart im engeren Sinn. Rote Liste: 3S11.
  • U. australis: stehende oder langsam fließende Gewässer wie Tümpel, Fischteiche, Torfstiche und Gräben. Rote Liste: V (Vorwarnliste)S10.
  • U. minor: Moorschlenken, Torfstiche, Teichbuchten. Rote Liste: 3S9.
  • U. intermedia: Moortümpel und -schlenken, Torfstiche, Gräben. Rote Liste: 2S6.
  • U. ochroleuca: Tümpel und Schlenken, besonders in Hochmooren. Rote Liste: 1 (vom Aussterben bedroht)S7.
  • U. bremii: Waldteiche, Moortümpel und -schlenken. Rote Liste: 2, aktuell „extrem selten“S8.

Einige dieser Arten sehen einander ähnlich; FloraWeb beschreibt U. bremii als ähnlich U. minor, aber kräftigerS8. Das ist wichtig, weil sich der gesetzliche Schutz der Arten unterscheidet (siehe unten).

Die Wasserfalle (Aldrovanda vesiculosa) ist eine eigene Gattung. Sie trägt beim BfN die Kategorie 0 (ausgestorben oder verschollen). Im Fließtext derselben Seite steht dagegen „vom Aussterben bedroht“; die letzten bekannten Vorkommen in Brandenburg sind laut dieser Seite seit über 15 Jahren nicht mehr nachgewiesen. Die Seite ist nicht datiertS16. Zu ihrem Rechtsstatus machen wir hier keine Aussage; dass sie in der Aufzählung unten fehlt, heißt nicht, dass sie ungeschützt wäre.

Rote Liste ist nicht gleich Schutz: Was „besonders geschützt“ heißt

Das ist eine Textwiedergabe, keine Rechtsberatung. Wir haben die Normtexte am 16.10.2026 auf gesetze-im-internet.de gelesen; Stand und Änderungen kannst du dort prüfen. Im Zweifel fragst du die für Naturschutz zuständige Behörde.

Die Rote Liste ordnet Arten nach Gefährdung ein. Der gesetzliche Schutz ist eine eigene Angabe. FloraWeb bewertet U. intermedia mit Rote-Liste-Kategorie 2, aber als „nicht besonders geschützt“S6. U. minor und U. vulgaris stehen ebenfalls auf der Roten Liste, U. australis in der Vorwarnliste; alle drei gelten laut FloraWeb als nicht besonders geschütztS9, S11, S10.

Nicht besonders geschützt heißt nicht automatisch erlaubt. Nach § 39 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen. Für bestimmte Pflanzengruppen erlaubt § 39 Abs. 3 geringe Mengen für den persönlichen Bedarf, nur an Stellen ohne Betretungsverbot; ob das für Wasserschläuche gilt, klären wir hier nichtS20. Dazu können Schutzgebiets- und Landesvorschriften kommen.

Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) hat die Spalten „Besonders geschützte Arten“ und „Streng geschützte Arten“. Nach § 1 BArtSchV sind die in Spalte 2 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Arten besonders geschützt, die in Spalte 3 mit einem Kreuz bezeichneten streng geschütztS22. In Anlage 1 stehenS17:

  • Drosera spp. (Sonnentaue) mit der Zusatzzeile „alle heimischen Arten“: besonders geschützt
  • Pinguicula alpina und Pinguicula vulgaris: besonders geschützt
  • Utricularia ochroleuca: besonders geschützt
  • Utricularia bremii: in beiden Spalten markiert, also besonders und streng geschützt

Bei Drosera, den beiden Pinguicula-Arten und U. ochroleuca verweist Fußnote 8: „Nur wild lebende Populationen.“ Weitere Utricularia-Arten führt die Anlage nicht aufS17.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählt in § 7 Abs. 2 Nr. 13 unter „besonders geschützte Arten“ unter anderem Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 aufgeführt sindS18. § 44 Abs. 1 Nr. 4 verbietet, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen „aus der Natur zu entnehmen“, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstörenS19. Nach § 45 Abs. 7 können die für Naturschutz zuständigen Behörden von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassenS21. FloraWeb nennt für die drei Sonnentau-Arten, beide Fettkräuter und U. ochroleuca „BNatSchG: besonders geschützt“, für U. bremii „streng geschützt“S1, S2, S3, S4, S5, S7, S8. Besonderer Schutz kann sich auch aus EU-Recht ergeben (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a und b); das haben wir bei den Wasserschlauch-Arten nicht geprüftS18.

Unsere Einordnung: Für wild wachsende Pflanzen dieser Arten heißt das praktisch, dass du sie am Standort lässt und den Standort nicht beschädigst. Ob im Einzelfall eine Ausnahme gilt oder erteilt werden kann, entscheidet die zuständige Naturschutzbehörde; verlass dich nicht auf eigene Annahmen. Fragen zu Besitz und Handel behandeln wir in diesem Beitrag nicht.

Fazit: In Deutschland wachsen laut FloraWeb drei Sonnentau-, zwei Fettkraut- und sechs Wasserschlauch-Arten wild, die meisten an Mooren oder in Moorgewässern; alle elf sind in der Roten Liste von 2018 geführt, U. australis nur in der Vorwarnliste. Sonnentau (alle heimischen Arten), beide Fettkräuter, U. ochroleuca und U. bremii nennt die Bundesartenschutzverordnung. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet grundsätzlich, wild lebende Pflanzen dieser besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen oder ihre Standorte zu beschädigen; Ausnahmen sind nur in gesetzlich geregelten Fällen möglich, im Einzelfall durch die zuständige Behörde. Rote Liste und Schutzstatus sind zwei verschiedene Angaben, und „nicht besonders geschützt“ heißt nicht „beliebig entnehmbar“. Dieser Beitrag gibt Normtexte wieder und ist keine Rechtsberatung; bei Zweifeln hilft die zuständige Naturschutzbehörde.

Quellen

S1 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Drosera rotundifolia L. (Rundblättriger Sonnentau), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Auch Unterseite Gefährdung & Recht: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=2028.

S2 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Drosera intermedia Hayne (Mittlerer Sonnentau), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Gefährdung: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=2026.

S3 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Drosera anglica Huds. (Langblättriger Sonnentau), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Gefährdung: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=21588; Synonym D. longifolia.

S4 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Pinguicula vulgaris L. (Echtes Fettkraut), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Gefährdung: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=4289.

S5 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Pinguicula alpina L. (Alpen-Fettkraut), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Gefährdung: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=4284.

S6 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Utricularia intermedia Hayne (Mittlerer Wasserschlauch), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Gefährdung: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=6150.

S7 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Utricularia ochroleuca R. W. Hartm. (Ockergelber Wasserschlauch), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Gefährdung: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=6151.

S8 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Utricularia bremii Heer (Zierlicher Wasserschlauch), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Gefährdung: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=6153; die BArtSchV nennt die Art „Bremis Wasserschlauch“.

S9 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Utricularia minor L., s. str. (Kleiner Wasserschlauch), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Gefährdung: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=6154.

S10 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Utricularia australis R. Br. (Südlicher Wasserschlauch), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Gefährdung: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=6156.

S11 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Utricularia vulgaris L. (Gewöhnlicher Wasserschlauch), Pflanzensteckbrief (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Gefährdung: https://www.floraweb.de/php/gefaerdung.php?taxon-id=6157.

S12 Bundesamt für Naturschutz (BfN), FloraWeb: Drosera L. (Sonnentau), Gattungsseite (Abruf 16.10.2026 (Seitenfuß 2023); Rote Liste 2018 (Metzing et al.)). Nennt 6 enthaltene Taxa, darunter Hybriden; gibt für die Gattung „BNatSchG: nicht besonders geschützt“ an (widerspricht den Artseiten S1–S3).

S13 Bundesamt für Naturschutz (BfN): Moore: Entstehung und Zustand (o. J. (abgerufen 16.10.2026)). Definition Moor, Moortypen, Hochmoorverlust.

S14 Bundesamt für Naturschutz (BfN): Moortypen und gefährdete Arten (o. J. (abgerufen 16.10.2026)). Hoch-, Nieder-, Zwischenmoor; Torfmoose; Artenliste mit Rote-Liste-Status ohne Jahresangabe.

S15 Wikipedia (Enzyklopädie, kein Einzelautor): Bult-Schlenken-Komplex (abgerufen 16.10.2026). Nur für die Begriffe Bult und Schlenke herangezogen.

S16 Bundesamt für Naturschutz (BfN): Aldrovanda vesiculosa – Wasserfalle (Artenportrait) (o. J. (abgerufen 16.10.2026)). Kopfzeile: Rote Liste Deutschland (Metzing et al. 2018) 0; Fließtext: „vom Aussterben bedroht“ (Widerspruch auf der Seite).

S17 Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV), Anlage 1 (Fassung abgerufen 16.10.2026). Normtext.

S18 Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 7 Begriffsbestimmungen (Fassung abgerufen 16.10.2026). Normtext, Abs. 2 Nr. 13 (Buchst. a und b: EU-Recht, nicht geprüft).

S19 Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: BNatSchG § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (Fassung abgerufen 16.10.2026). Normtext, Abs. 1 Nr. 4.

S20 Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: BNatSchG § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen (Fassung abgerufen 16.10.2026). Normtext, Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3.

S21 Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: BNatSchG § 45 Ausnahmen (Fassung abgerufen 16.10.2026). Normtext, Abs. 7 (im Einzelfall weitere Ausnahmen durch die zuständigen Behörden; Satz 4: Ausnahmen auch allgemein durch Landesregierungen).

S22 Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV) § 1 (Fassung abgerufen 16.10.2026). Normtext: Spalte 2 = besonderer Schutz, Spalte 3 = strenger Schutz.